Rund um den Heilpraktiker
   
 
Hinweise zum Heilpraktikergesetz, zur Berufsordnung und zum Berufsbild können Sie unter www.freieheilpraktiker.com nachlesen.
   
 
Berufspolitik
 
Zur Zeit liegt es voll im Trend jeden, der Werbung betreibt mit Argusaugen zu beobachten, und bei geringsten Fehlern in Formulierungen die Absicht zu sehen, den eventuellen Kunden arglistig zu täuschen. Es gibt Anwaltskanzleien, die machen nichts anderes, als im Internet zu surfen, sich Homepages anzuschauen, und bei nicht eindeutigen Aussagen die Homepageanbieter abzumahnen, die Hand aufzuhalten und das dicke Geld zu kassieren. Mittlerweile gibt es sogar Kollegen, die Ihre Mitstreiter anschwärzen, um auch etwas von dem Kuchen abzubekommen. Da ich nicht in den Verdacht geraten möchte meine LeserInnen täuschen zu wollen, habe ich in der Rubrik Therapien einen Hinweis über die Anerkennung meiner angewandten Heilverfahren in der Schulmedizin geschrieben. Weiterhin habe ich weitgehends darauf verzichtet auf Krankheiten einzugehen, die mit meinen Methoden behandelt werden können, da laut Heilmittelwerbegesetz Hinweise auf bestimmte Krankheiten verboten sind. Dies wäre wieder ein Grund für die Aktivität des Abmahnvereins. Gleichzeitig möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Akupunktur z.B. seit mehr als 5000 Jahren Bestandteil der chinesischen Medizin ist. Und siehe da, die Chinesen leben noch. Weiterhin basieren die Naturheilverfahren u.a. auf den Erkenntnissen alter Gelehrter wie Paracelsus, Hippokrates, Aschner, Hahnemann, Pischinger usw. (übrigens alle Ärzte), die den Menschen noch in Ihrer Gänze betrachtet haben, und nicht als Sammelsurium von Organen. Ich kann nur dazu raten, bilden Sie sich als mündiger Leser, oder Leserin Ihre eigene Meinung.
   
   
   
   
   
   
   
 
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